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AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der SISA Immo GmbH im folgenden WOLF TEX genannt.

1. Allgemeines
1.1 Der Werbename WOLF TEX ist eine eingetragene und geschützte Wortmarke der SISA Immo GmbH in Österreich. Eine rechtswidrige und unerlaubte Verwendung oder Vervielfältigung auf Textilien und dergleichen ist ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung der SISA Immo GmbH untersagt und strafbar.

1.2. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

1.3. Unseren AGBs widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigte
Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.

1.4. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.

1.5. Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.

Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe völlig identisch ist.
Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog oder im Onlineshop abgedruckten Farbkennzeichnungen lösen. Jede abgedruckte Farbe im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nicht möglich.
Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche. Die Waren-Rücksendung nach § 11 bleibt davon selbstverständlich unberührt.
Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann es bei sofortigen ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen.


2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.

2.2. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Angabe einer Garantie zu verstehen.

2.3. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

2.4. Keine Mindestbestellmengen. Restlicher Versand: € 10 Versandkosten inkl. Ust.

3. Preise
3.1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager in EUR zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.

3.3. Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.

3.4. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.

3.5. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1. Teillieferungen sind zulässig und werden bei Lieferung berechnet. Nachlieferungen berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt oder Zahlungsaufschub von Teillieferungen.

4.1.1. Bei Sonderanfertigungen und Veredelungsaufträgen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% vor. Nachlieferungen erfolgen innerhalb dieser Tolleranzwerte nicht, es sei denn, die Veredelung enthält eine Stück-Personalisierung.

4.2. Lieferdaten (Liefertermine und -fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen.

4.3. Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder Werk.

4.4. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn „frachtfrei" erfolgt.

4.5. Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren Teilpartien mit und ohne Umladung.

4.6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Vertragspartners zu versichern.

4.7. Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus. Die Verpackung wird gesondert berechnet.

4.8. Rücksendungen

4.8.1 Rücksendungen von Mustern haben innerhalb von 14 Tagen frei Haus nach Warenerhalt zu erfolgen, sofern der Stückpreis 5,00 EUR netto Warenwert übersteigt, oder es sich um eine von unserem Verkauf schriftlich bestätigte Musterlieferung handelt. Bestellungen mit einem netto Auftragswert von über 50,00 EUR oder mehr als 5 Teile, gelten nicht als Musterlieferung. Geringwertige Artikel mit einem netto Warenwert von unter 5,00 EUR (Stückpreis), sowie Hemden, Blusen und Unterwäsche werden nicht zurückgenommen. Unfrei zurückgesendete Sendungen können nicht angenommen werden.


4.8.2. Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die Ware bei unserem Vertragspartner ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per eMail angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch den Vertragspartner. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Retoure erhält der Vertragspartner eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug

4.8.3. Liegt kein Lieferantenfehler vor, sendet uns der Vertragspartner die Ware kostenfrei zu. In diesem Fall erhält der Vertragspartner nach Bearbeitung der Retoure einen Gutschein über den Warenwert. Dieser Gutschein kann bei Folgebestellungen eingelöst werden. Ein Gutschein kann nicht ausgezahlt werden. Eine direkte Verrechnung mit bestehenden offenen Rechnungen kann nicht erfolgen. Unter Vorbehalt können wir auf Wunsch eine Gutschrift zur Rückerstattung des Kaufpreises über die Retoure erstellen, wobei wir den Wiedereinlagerungsaufwand mit 15% des netto Warenwertes berechnen, mindestens jedoch 5,00 EUR. Versandkosten werden nicht erstattet.

4.8.4. Veredelte Ware ist vom Umtausch gänzlich ausgeschlossen.


5. Leistungshindernisses
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen Genehmigungen.

5.2, Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Anlauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom
Vertrag zurückzutreten.

6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung.
6.1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.2. Auf Anzahlungen gewähren wir keinen Skonto.

6.3. Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige Vorlegung von Schecks haften wir nicht.

6.4. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein bei Fälligkeit unserer Forderungen entsprechend dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 5,00 zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.

6.5. Bei Verzug sind alle offen stehenden auch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.

6.6. Wir sind berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von bis zu 8% über dem so genannten Basiszinssatz zu berechnen.

6.7. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder

- mit der Annahme der Ware in Verzug gerät oder
- von ihm zahlungshalber gegebene Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder

- nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist nach unserer Wahl berechtigt,

- vom Vertrag zurückzutreten oder

- Schadenersatz wegen Nichterfüllung

- sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises sowie

- sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen

zu verlangen.

Das gleiche gilt, wenn vorstehend genannte Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt werden.

6.8. Bei Veredelungsaufträgen ohne Einzelpersonalisierung behalten wir uns eine Mehr- oder Mindermenge der gelieferten Artikel bis zu 5% des Auftragsvolumens bei Größen und/oder Farben vor. Ein Nachdruck/-stick ist bei Mindermengen innerhalb der 5% nur gegen Aufpreis möglich. Übermengen innerhalb des Toleranzwertes wird dem Vertragspartner berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.

7.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen.

Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass

7.2.1. die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht.

7.2.2. der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und

7.2.3. die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt werden.

7.3. Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.

7.4. Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.

7.5. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungsabtretungen verpflichtet.


7.6. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten. Wir sind des weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 25% pauschalisierten Schadenersatz.

Dem Vertragspartner und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder größeren Schaden nachzuweisen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen.

7.7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%‚ so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

7.8. Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.

8. Produkthaftung
8.1. Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet, und wir übernehmen insoweit auch keine Haftung.

8.2. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertretene Ware, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel oder anderweitig als Widerverkäufer vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Gegebenenfalls werden wir den Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren.

8.3. Waschhinweise an den Produkten verlieren ihre Gültigkeit, wenn diese durch uns bedruckt oder bestickt wurden.

9. Gewährleistung
9.1. Der Vertragspartner hat die Produkte unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekannt zu geben.

Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.

9.2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.

9.3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.

9.4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen oder nachträgliche Anpassungen begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung, insbesondere bei Größen- und Farbbezeichnungen.

9.5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist (bei Sonderanfertigungen bis zu 6 Monate). Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder zum Rücktritt von dem Vertrage berechtigt, jedoch nur von dem Teil des Vertrages auf den sich die Mängelrüge bezieht. Mangelfreie Ware aus dem Vertrag enthält kein Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht befugt, die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Ausschließlich wir entscheiden über den Sendungsverlauf der Ware innerhalb einer angemessenen Frist.

Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners sind generell ausgeschlossen.

Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange unser Vertragspartner fällige Rechnungen nicht bezahlt.

9.6. War die Mängelrüge ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 25% des Nettowarenwertes mindestens aber EUR 25,00, sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.

9.7. Mängelrügen bei Sonderanfertigungen sind nur berechtigt, wenn die eigentliche Lieferung von den Endabnahmemustern in groben Umfang abweicht. Produkteigenschaften und Haltbarkeitstest bei Sonderanfertigungen obliegen dem Auftraggeber.

9.8. Mängelrügen bei Express-Veredelungs-Aufträgen (sind im Angebot mit „Express-Produktion" oder „Express-Lieferung" gekennzeichnet) sind nur berechtigt, wenn die gelieferte Ware in ihrer Grundeigenschaft erhebliche Mängel aufweist. Der Auftraggeber verzichtet auf ein Produktfreigabemuster, womit ihm das alleinige Risiko der Druck- oder Stickveredelung obliegt, sowohl bei Form, Größe, Position sowie Waschbarkeit. Weiterhin können Produkteigenschaften von Veredelungsmethoden von den zugesicherten Eigenschaften abweichen, sofern nicht ausreichend Zeit zur Versiegelung oder Finishing besteht. Dieses ist bei Express-Produktionen ebenfalls keine Mängelrüge.

10. Verjährung
10.1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der Ware, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren im kaufmännischen Verkehr in 6 Monaten, beginnend mit der Anlieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.

10.2. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

11. Marken- und Urheberrechte
11.1. Für alle uns zugesandten Daten, Bildmaterialien oder Texte, liegt dem Auftraggeber eine Verwendungsvollmacht vor, oder er ist selber Urheber und/oder Rechteinhaber. Die Haftung bei Verstoß gegen das Marken- oder Urheberrecht geht zu Lasten des Vertragspartners. Wir sind nicht verpflichtet, unseren Vertragspartner gesondert hierauf hinzuweisen.

11.2. Druck- oder Stickdaten die von uns erstellt oder geändert wurden sind Eigentum der SISA Immo GmbH und Grundvoraussetzung zur Durchführung eines Veredelungsauftrags. Der Vertragspartner hat kein Anrecht auf Herausgabe dieser Daten, auch wenn er dafür eine Datenbearbeitungspauschale oder Stickdatenerstellung bezahlt hat. Der Vertragspartner kann lediglich auf die Löschung dieser Daten bestehen.


12. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

13. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten - soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist – in unserer EDV speichern und verarbeiten. Dies gilt auch für an uns gesandte Logos und Schriften.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Sitz.

14.2. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist, Krems an der Donau, sofern sich der Rechtsstreit auf ein Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezieht.

15. Anzuwendendes Recht
15.1. UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung

15.2. Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das sonst geltende Recht der Bundesrepublik Österreich Anwendung.

16. Inkrafttreten
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VL.

17. Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WOLFTEX, Zwettler Straße 137, 3920 Groß Gerungs, Telefon: +43 2812 70410, Email: shop@wolftex.at), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den
Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über
den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der
von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist
ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

18. Copyright
Eine Weiterverwendung des Infomaterials oder von Teilen davon (Abbildungen) zu eigenen Zwecken (Werbung)
ist nur mit schriftlicher Genehmigung der SISA Immo GmbH zulässig.

Groß Gerungs, am 01.01.2023